Schlagwort: Völkerrecht


  • Der Ausdruck „Kriegstüchtigkeit“ bezeichnet – weit über bloße Verteidigungsfähigkeit hinaus – die vollständige Kriegsfähigkeit eines Staates, einschließlich militärischer, industrieller, gesellschaftlicher und psychologischer Dimensionen. Tatsächlich hebt das analytische Wörterbuch der Kriegstüchtigkeit hervor, dass es sich um „war-capable“ handelt – und nicht nur um „ready for defense“, indem es „defense“ durch „war“ und „readiness“ durch „capability“ ersetzt.…