Im heutigen Staat-Schulden- und Geldsystem stellt sich Eigentum zunehmend als staatlich reguliertes Verwaltungsprivileg dar – nicht als absoluter Verfügungsanspruch. Das Grundgesetz garantiert zwar: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt“ grundgesetz-fuer-jeden.de, ermöglicht dem Staat also jederzeit Zugriff via Gesetzgebung. In der öffentlichen Debatte wird sogar von einer…