Die Lüge von der Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Kunde: Ein kritischer Blick am Beispiel der Raiffeisen- und Volksbanken
Die genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken in Deutschland präsentiert ihr zweistufiges Sicherungssystem oft als Garant für die Sicherheit der Kundeneinlagen. Doch wie belastbar ist diese Versicherung tatsächlich? Ein genauer Blick auf die Mechanismen und Grenzen dieses Systems offenbart eine andere Realität.
Das zweistufige Sicherungssystem besteht aus der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR). Die BVR Institutssicherung GmbH stellt das gesetzliche Einlagensicherungssystem dar, das Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Bank schützen soll. Darüber hinaus gibt es die freiwillige BVR-Sicherungseinrichtung, die umfassenden Institutsschutz bietet und darauf abzielt, die Zahlungsfähigkeit der angeschlossenen Banken zu gewährleisten. Auf den ersten Blick wirkt dieses System stabil und vielversprechend. Doch der Teufel steckt im Detail.
Zwar sind solche Sicherungssysteme in Deutschland gesetzlich verpflichtet, umfangreiche finanzielle Mittel vorzuhalten. Doch die tatsächliche finanzielle Ausstattung der freiwilligen Sicherungseinrichtung bleibt intransparent. Während der gesetzliche Einlagensicherungsfonds nach EU-Vorgaben mindestens 0,8 % der gedeckten Einlagen abdecken muss, ist über die genauen Summen der freiwilligen Absicherung nur wenig bekannt. Für die gesamte genossenschaftliche FinanzGruppe könnte das einen Fonds im zweistelligen Milliardenbereich bedeuten – angesichts von geschätzten 700 Milliarden Euro Kundeneinlagen aber ein Tropfen auf den heißen Stein.
Die Zweckbestimmung der Institutssicherung verstärkt die Zweifel an der vermeintlichen Rundum-Sicherheit. Ziel ist es nicht, im Krisenfall die gesamten Einlagen auszuzahlen, sondern die Zahlungsfähigkeit der Institute zu erhalten. Dadurch sollen Insolvenzen vermieden werden, sodass die gesetzliche Einlagensicherung gar nicht erst in Anspruch genommen werden muss. Doch was passiert, wenn dieses System selbst an seine Grenzen gerät?
Ein systemischer Bankenzusammenbruch würde die Grenzen der Einlagensicherung unweigerlich offenlegen. Bei geschätzten 700 Milliarden Euro Kundeneinlagen müsste der gesetzliche Fonds etwa 5,6 Milliarden Euro vorhalten – eine Summe, die angesichts eines flächendeckenden Totalausfalls nicht annähernd ausreichen würde. Die freiwillige Institutssicherung mag zusätzliche Stabilität schaffen, bleibt jedoch angesichts der Intransparenz ihrer Ausstattung ein unsicherer Faktor.
Die Wahrheit ist: Die Sicherheit der Kundeneinlagen hängt nicht allein von der Einlagensicherung ab, sondern von der Stabilität des gesamten Bankensystems. Die vermeintlich beruhigende Versicherungssumme von 100.000 Euro pro Kunde ist daher nur so lange wirksam, wie es nicht zu einem breitflächigen Zusammenbruch kommt.
Empfehlung: Wer wirklich auf Nummer sicher gehen möchte, sollte darüber nachdenken, sein Vermögen weitgehend aus dem Bankensystem herauszuziehen. Alternative Anlageformen können helfen, Risiken zu diversifizieren und unabhängiger von den Unwägbarkeiten des Bankensystems zu werden.
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